Eigentümer von Sondereigentumswohnungen (SEV)

Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Ihnen gehört eine vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG? Wir betreuen Ihre Seite davon: das Mietverhältnis, die Abrechnung gegenüber Ihrem Mieter und die Technik im Sondereigentum – unabhängig davon, wer die Gemeinschaft verwaltet.

Als Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung sitzen Sie zwischen zwei Zuständigkeiten. Über das Haus entscheidet die Gemeinschaft, gegenüber Ihrem Mieter haften Sie allein. Post kommt von beiden Seiten, aufeinander abgestimmt ist sie selten. Wir übernehmen Ihre Seite und halten die andere im Blick, damit Beschlüsse der Gemeinschaft nicht an Ihnen vorbeilaufen.

Was dazugehört

Aus der Hausgeldabrechnung wird die Nebenkostenabrechnung

Die Abrechnung der Gemeinschaft können Sie nicht einfach an Ihren Mieter weiterreichen. Verwaltervergütung, Erhaltungsrücklage und Reparaturen sind nicht umlagefähig, und der Umlageschlüssel der WEG ist oft ein anderer als der in Ihrem Mietvertrag. Wir rechnen um, sortieren aus und erstellen daraus die Abrechnung für Ihren Mieter – fristgerecht, auch wenn die WEG-Abrechnung spät kommt.

Zwischen Gemeinschaft und Mieter

Einladung, Tagesordnung, Protokoll – wir lesen mit und sagen Ihnen, was davon Ihre Wohnung und Ihr Mietverhältnis betrifft. Beschließt die Gemeinschaft Arbeiten am Haus, muss Ihr Mieter sie dulden, aber rechtzeitig davon erfahren. Das übernehmen wir, damit ein Beschluss nicht erst dann bei Ihrem Mieter ankommt, wenn das Gerüst steht.

Was Ihnen gehört – und was nicht

Fenster, Leitungen, Balkon: Ob etwas Sondereigentum ist oder Gemeinschaftseigentum, entscheidet darüber, wer zahlt und wer den Handwerker beauftragt. Wir klären das, bevor ein Auftrag rausgeht. Was in Ihre Zuständigkeit fällt, erledigen wir; was zur Gemeinschaft gehört, melden wir dem WEG-Verwalter und haken nach.

Das Mietverhältnis

Mieteingang, Mahnung, Mieterwechsel mit Abnahme und Übergabe, Neuvermietung – alles, was zu Ihrer Seite gehört, genau wie in der Mietverwaltung. Geht es vor Gericht, übernimmt eine renommierte Kölner Kanzlei.

Egal, wer die Gemeinschaft verwaltet

Sie müssen nicht die Verwaltung wechseln, damit wir Ihre Wohnung betreuen. Wir arbeiten mit jedem WEG-Verwalter zusammen. Für Sie heißt das: ein Ansprechpartner für die Wohnung, statt Post von zwei Seiten, die niemand aufeinander abstimmt.

Digital, aber nicht ausschließlich

Unterlagen, Verträge und Korrespondenz sind digitalisiert und im Portal einsehbar. Rundschreiben und Einladungen gehen normalerweise per E-Mail. Wer das nicht möchte, bekommt weiterhin alles auf dem Postweg – das ist keine Ausnahme, um die man bitten muss, sondern eine Einstellung, die wir für Sie hinterlegen.

Erreichbarkeit

Mo – Do 9 – 12 und 13 – 15 Uhr · Fr 9 – 13 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre Nachricht auf. Wir rufen im nächsten Zeitfenster zurück.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und SEV?

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft. Die Mietverwaltung betreut eine vermietete Immobilie im Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter. Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) betreut Ihre einzelne vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG – unabhängig davon, wer die Gemeinschaft verwaltet.

Weitere Leistungen