Aus der Hausgeldabrechnung wird die Nebenkostenabrechnung
Die Abrechnung der Gemeinschaft können Sie nicht einfach an Ihren Mieter weiterreichen. Verwaltervergütung, Erhaltungsrücklage und Reparaturen sind nicht umlagefähig, und der Umlageschlüssel der WEG ist oft ein anderer als der in Ihrem Mietvertrag. Wir rechnen um, sortieren aus und erstellen daraus die Abrechnung für Ihren Mieter – fristgerecht, auch wenn die WEG-Abrechnung spät kommt.
Zwischen Gemeinschaft und Mieter
Einladung, Tagesordnung, Protokoll – wir lesen mit und sagen Ihnen, was davon Ihre Wohnung und Ihr Mietverhältnis betrifft. Beschließt die Gemeinschaft Arbeiten am Haus, muss Ihr Mieter sie dulden, aber rechtzeitig davon erfahren. Das übernehmen wir, damit ein Beschluss nicht erst dann bei Ihrem Mieter ankommt, wenn das Gerüst steht.
Was Ihnen gehört – und was nicht
Fenster, Leitungen, Balkon: Ob etwas Sondereigentum ist oder Gemeinschaftseigentum, entscheidet darüber, wer zahlt und wer den Handwerker beauftragt. Wir klären das, bevor ein Auftrag rausgeht. Was in Ihre Zuständigkeit fällt, erledigen wir; was zur Gemeinschaft gehört, melden wir dem WEG-Verwalter und haken nach.
Das Mietverhältnis
Mieteingang, Mahnung, Mieterwechsel mit Abnahme und Übergabe, Neuvermietung – alles, was zu Ihrer Seite gehört, genau wie in der Mietverwaltung. Geht es vor Gericht, übernimmt eine renommierte Kölner Kanzlei.
Egal, wer die Gemeinschaft verwaltet
Sie müssen nicht die Verwaltung wechseln, damit wir Ihre Wohnung betreuen. Wir arbeiten mit jedem WEG-Verwalter zusammen. Für Sie heißt das: ein Ansprechpartner für die Wohnung, statt Post von zwei Seiten, die niemand aufeinander abstimmt.
Digital, aber nicht ausschließlich
Unterlagen, Verträge und Korrespondenz sind digitalisiert und im Portal einsehbar. Rundschreiben und Einladungen gehen normalerweise per E-Mail. Wer das nicht möchte, bekommt weiterhin alles auf dem Postweg – das ist keine Ausnahme, um die man bitten muss, sondern eine Einstellung, die wir für Sie hinterlegen.