Hausverwaltung aus Pulheim
Ihre Gemeinschaft ist klein. Genau deshalb sind wir richtig.
FYND übernimmt WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung in Köln, Pulheim und im Rhein-Erft-Kreis. Wir sind ein kleines, festes Team. Jeder von uns hat einen eigenen Bereich, und auf der Teamseite steht, wer wofür zuständig ist – Sie wissen also immer, mit wem Sie sprechen.
- IHK-geprüfte Immobilienfachwirte
- Zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG
- 60+ Jahre Berufserfahrung im Team
- Mitglied im VDIV Nordrhein-Westfalen
Was wir übernehmen
Drei Bereiche – welcher zu Ihnen passt, hängt davon ab, was Ihnen gehört.
Eine ganze Eigentümergemeinschaft, ein vermietetes Haus oder eine einzelne vermietete Wohnung innerhalb einer WEG. Wenn Sie unsicher sind, welcher Fall Ihrer ist: Das klären wir am Telefon in zwei Minuten.
WEG-Verwaltung
Eigentümergemeinschaften (WEG)
Eine WEG-Verwaltung besteht zu einem großen Teil aus Fristen. Die Einladung muss rechtzeitig raus. Die Abrechnung muss stimmen, auch im dritten Nachkommastellenbereich des Umlageschlüssels. Beschlüsse müssen nach Ablauf der Anfechtungsfrist umgesetzt werden, und zwar so, wie sie gefasst wurden. Nichts davon ist spektakulär. Alles davon fällt auf, wenn es nicht passiert.
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Mietverwaltung
Eigentümer einzelner Mietimmobilien
Vermieten klingt nach ruhigem Einkommen, bis zum ersten Mal an einem Freitagabend die Heizung ausfällt. Ab da ist es Arbeit – und zwar Arbeit, die sich nicht verschieben lässt. Wir übernehmen sie, einschließlich der Anrufe, die sonst bei Ihnen ankommen. Was genau wir übernehmen, legen wir vorher fest; es muss nicht alles sein.
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Sondereigentumsverwaltung
Eigentümer von Sondereigentumswohnungen (SEV)
Als Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung sitzen Sie zwischen zwei Zuständigkeiten. Über das Haus entscheidet die Gemeinschaft, gegenüber Ihrem Mieter haften Sie allein. Post kommt von beiden Seiten, aufeinander abgestimmt ist sie selten. Wir übernehmen Ihre Seite und halten die andere im Blick, damit Beschlüsse der Gemeinschaft nicht an Ihnen vorbeilaufen.
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Wer hier die Verantwortung trägt
Yvonne Kessler, Geschäftsführerin
Yvonne Kessler hat 2003 ihre Ausbildung zur Immobilienkauffrau in einem renommierten Haus absolviert und 2007 das Studium zur Immobilienfachwirtin abgeschlossen. Damit blickt sie auf 23 Jahre Berufserfahrung im Immobilienbereich zurück und hat im Laufe der Jahre sowohl sehr große als auch kleinere Eigentümergemeinschaften betreut.
Warum kleinere Gemeinschaften zu uns kommen
Weil sich für andere der Aufwand nicht lohnt.
Große Verwaltungen rechnen in Einheiten. Unterhalb einer bestimmten Zahl trägt eine Gemeinschaft ihren eigenen Betreuungsaufwand nicht mehr – sie wird angenommen und dann mitgeschleppt. Man merkt das nicht am Vertrag, sondern daran, wie lange es dauert, bis jemand zurückruft.
Geeignete Verwalter gibt es nicht wie Sand am Meer. Wenn Sie gerade suchen, wissen Sie das vermutlich schon. Wir haben uns auf genau diese Größenordnung eingerichtet – auch in der Kalkulation, nicht nur im Vorsatz. Bei uns werden Sie, unabhängig von der Anzahl der Wohnungen, Gehör finden.
Sie haben schon eine Verwaltung?
Ein Wechsel braucht einen Beschluss. Mehr nicht.
Der bisherige Verwalter kann jederzeit abberufen werden – ohne Grund, mit einfacher Mehrheit. Bei genau zwei dieser sechs Etappen müssen Sie selbst etwas tun.
- Schritt 1 Angebot einholen
- Schritt 2 Beschluss vorbereiten
- Schritt 3 Abberufen und bestellen
- Schritt 4 Vertrag schließen
- Schritt 5 Übergabe
- Schritt 6 Ankommen
Aktuelles
Was sich gerade geändert hat
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Energie
Fernablesbare Zähler: Die Frist endet am 31. Dezember
Bis 31. Dezember 2026 müssen Heizkostenverteiler und Wärmezähler fernablesbar sein. Danach dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen. Wer betroffen ist und was eine Gemeinschaft jetzt tun sollte.
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WEG-Recht
Streetart an der Fassade: Die Mehrheit darf entscheiden
Der BGH hat am 25. September 2026 entschieden, dass eine Eigentümergemeinschaft ein großes Wandgemälde an der Fassade mit einfacher Mehrheit beschließen darf. Was ein solcher Beschluss enthalten muss.
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Energie
Das Heizungsgesetz ist Geschichte. Was jetzt gilt.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien ist gestrichen, dafür kommen ab 2029 gestaffelte Quoten für biogene Brennstoffe.
Unsere Telefonzeiten sind kurz. Das hat einen Grund.
Wir sind ein kleines Team. Wer den ganzen Tag am Telefon sitzt, macht keine Abrechnung. Dafür erreichen Sie in diesen Zeiten Menschen, die Ihr Objekt kennen – keine Warteschleife, kein Callcenter. Mietverwaltung, Buchhaltung und die Assistenz der Geschäftsführung haben eine eigene Durchwahl. Außerhalb davon: Anrufbeantworter oder E-Mail, wir melden uns im nächsten Fenster. Unterlagen finden Sie jederzeit im FYND Portal.
Erreichbarkeit
Mo – Do 9 – 12 und 13 – 15 Uhr · Fr 9 – 13 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre Nachricht auf. Wir rufen im nächsten Zeitfenster zurück.
Häufige Fragen
Verwalten Sie auch kleine Eigentümergemeinschaften?
Ja – darauf haben wir uns sogar spezialisiert. Wir übernehmen die Verwaltung kleinerer Eigentümergemeinschaften und Mietobjekte, die bei größeren Verwaltungen oft hinten anstehen. Unabhängig von der Anzahl der Wohnungen werden Sie bei uns Gehör finden.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Wir verwalten Immobilien in Köln und der Region. Unser Sitz ist in Pulheim, betreut werden unter anderem Köln, Pulheim, Frechen, Bergheim, Hürth und der übrige Rhein-Erft-Kreis.
Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und SEV?
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft. Die Mietverwaltung betreut eine vermietete Immobilie im Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter. Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) betreut Ihre einzelne vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG – unabhängig davon, wer die Gemeinschaft verwaltet.
Wie schnell sind Sie erreichbar?
Telefonisch erreichen Sie uns Mo – Do 9 – 12 und 13 – 15 Uhr, Fr 9 – 13 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre Nachricht auf, und wir rufen im nächsten Zeitfenster zurück. Wenn es eilig ist, schreiben Sie uns – Erreichbarkeit ist bei uns kein Nebenschauplatz.
Bekomme ich meine Unterlagen auch auf dem Postweg?
Ja. Wir arbeiten digital – Unterlagen, Korrespondenz und Verträge werden digitalisiert, Rundschreiben und Einladungen digital versendet. Wer das nicht möchte, erhält bei uns selbstverständlich weiterhin alle Unterlagen per Post.
Was kostet die Verwaltung meiner Immobilie?
Das hängt von Art und Größe des Objekts, dem Leistungsumfang und dem Zustand der Unterlagen ab – eine seriöse Zahl lässt sich ohne diese Angaben nicht nennen. Schildern Sie uns Ihr Objekt kurz per Telefon oder über das Kontaktformular, dann erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Sagen Sie uns kurz, worum es geht.
Für den Anfang reicht: Was für ein Objekt, wie viele Einheiten, seit wann. Sie bekommen ein konkretes Angebot, keine Broschüre.