Energie

Das Heizungsgesetz ist Geschichte. Was jetzt gilt.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026

Kurz gesagt

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) an Stelle des Gebäudeenergiegesetzes. Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ist ersatzlos gestrichen; neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig. Eine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen gibt es nicht. Ab 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen aber gestaffelt biogene Brennstoffe nutzen.

Was passiert ist

Am 28. Juli 2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, einen Tag später ist es in Kraft getreten. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, das öffentlich als „Heizungsgesetz“ bekannt war. Der größte Teil gilt sofort, weitere Änderungen greifen gestaffelt ab 2027.

Die 65-Prozent-Pflicht ist weg

Der bisherige § 71 GEG – jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – ist ersatzlos gestrichen. An seine Stelle tritt ein technologieoffener Rahmen: Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridlösungen, Biomasse und weiterhin auch Gas- und Ölheizungen stehen zur Wahl.

Eine Austauschpflicht für bestehende, funktionierende Heizungen gibt es nicht. Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen. Allerdings müssen die eingesetzten Brennstoffe ab 2045 klimaneutral sein – die Verpflichtung verschiebt sich also vom Gerät auf den Brennstoff.

Der Haken: die Quoten ab 2029

Wer heute eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, kauft nicht nur das Gerät, sondern auch einen Brennstoffpfad. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gelten gestaffelte Mindestanteile biogener Brennstoffe:

abMindestanteil
202910 Prozent
203015 Prozent
203530 Prozent
204060 Prozent

Was diese Anteile kosten werden, weiß heute niemand seriös zu sagen. Genau das ist der Punkt, den man in einer Eigentümerversammlung ansprechen sollte: Die Entscheidung für eine neue Gasheizung ist keine Entscheidung für den heutigen Gaspreis.

Was sich zwischen Vermieter und Mieter ändert

Die Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas werden künftig hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Für Vermieter bedeutet das: Ein Teil dessen, was bisher über die Betriebskostenabrechnung weitergereicht wurde, bleibt bei Ihnen hängen. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung einer Heizungserneuerung ist das eine relevante Größe.

Was das für Ihre Gemeinschaft bedeutet

Die häufigste Reaktion auf diese Nachricht war Erleichterung – verständlicherweise, denn die Unsicherheit der letzten Jahre hat viele Gemeinschaften gelähmt. Trotzdem lautet unsere nüchterne Einschätzung: Der Entscheidungsdruck ist kleiner geworden, die Entscheidung selbst nicht einfacher.

Wenn bei Ihnen in den nächsten Jahren eine Heizungserneuerung ansteht, sind drei Fragen wichtiger als die Gesetzeslage: Wie alt ist die Anlage tatsächlich? Gibt es in Ihrer Straße eine kommunale Wärmeplanung, und was sagt sie? Und wie hoch ist die Erhaltungsrücklage?

Das sind Fragen, die sich mit Zahlen beantworten lassen – und die wir für die von uns verwalteten Objekte ohnehin im Blick behalten.

Betrifft Sie das?

Ob eine Änderung für Ihr Objekt eine Rolle spielt, lässt sich meistens am Telefon klären.

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